Beim ersten Diebstahldelikt ist ja klar, das Urteil im Islam heißt: Hand ab, und zwar die rechte Hand ab dem Gelenk. Bei den Schiiten werden nur die 4 Finger von ihrem Ansatz abgetrennt. Daumen und Handfläche bleiben.
Aber warum die rechte und nicht die Linke Hand?
Ganz einfach, weil der Muslim seine Linke für das obligatorische Waschen der Genitalbereich vor dem Gebet braucht.
„Der Prophet sagte: Wenn einer von euch seine Notdurft verrichten will, so soll er mit seiner rechten Hand weder seinen Glied berühren noch sich putzen“.
„Aischa sagte: Die Rechte des Propheten war für seine Reinheit und seines Essens bestimmt. Seine Linke war für seine Notdurft“.
Linke muss also bleiben, um waschen zu können, sonst wird das Gebet nicht angenommen.
Beim zweiten Diebstahldelikt erweist sich Allah als gnädiges Wesen. Er lässt nicht die zweite Hand abhacken, sondern …
den linken Fuß. Rechte Hand und linke Fuß um das Gleichgewicht zu balancieren.
Aber beim dritten Mal wird es wirklich schwierig, denn dieses Delikt fällt unter den Sünden im Islam, für die weder Strafurteil noch Opferbringung bestimmt sind.
In diesem Fall wendet der Islam der sogenannte Ta3zierتعزير an. D.h. dem Täter wird eine Strafe aufgelegt, die zwischen Peitschen, lebenslanger Haft oder Kopfabtrennung liegen kann.
[…] Islam – Scharia bei Dr. Sam: Hand ab. […]
Hat dies auf Oberhessische Nachrichten rebloggt.