Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:
Mit Beschluss vom heutigen Tag hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einen Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 28. August 2015 aufgehoben und die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die versammlungsrechtliche Allgemeinverfügung des Landratsamtes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 27. August 2015 wiederhergestellt.
Versammlungen in Heidenau können am Wochenende nach Maßgabe der allgemeinen versammlungsrechtlichen Bestimmungen stattfinden. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruht auf einer Folgenabwägung.
Hat dies auf MURAT O. rebloggt.