Pressemitteilung Nr. 67/2015 vom 11. September 2015
Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.
Hierzu lautet der Kurztext:
Mit Beschluss vom 11. September 2015 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das für den 12. September 2015 in Hamburg ausgesprochene Versammlungsverbot abgelehnt. Die Folgenabwägung des Oberverwaltungsgerichts hält sich noch im fachgerichtlichen Wertungsrahmen und verkennt die einschlägigen verfassungsrechtlichen Grundsätze nicht. Eine verantwortliche eigene Folgenabwägung durch das Bundesverfassungsgericht wäre nur in voller Kenntnis der hierfür maßgeblichen Umstände möglich. Vorliegend fehlt es angesichts der Kürze der Zeit an einer realistischen Möglichkeit, sich diese zu verschaffen. Vor diesem Hintergrund hat der Antrag keinen Erfolg.
Patrioten braucht die BRD-Regierung bestimmt nicht!
Angesagt sind „Flüchtlinge“ (die Verwendung des Begriffs in Zusammenhang mit der INVASION,….eine Frechheit!) !
Und die strömen herbei, gerufen vom Bundesgaukler und der CDU/CSU-SPD „Regierung“ (Frage: Für welche Kräfte arbeiten die?).
Der Erfolgt liegt auf der Hand:
Hat dies auf MURAT O. rebloggt.
Patrioten braucht die BRD-Regierung bestimmt nicht!
Angesagt sind „Flüchtlinge“ (die Verwendung des Begriffs in Zusammenhang mit der INVASION,….eine Frechheit!) !
Und die strömen herbei, gerufen vom Bundesgaukler und der CDU/CSU-SPD „Regierung“ (Frage: Für welche Kräfte arbeiten die?).
Der Erfolgt liegt auf der Hand:
http://www.zukunftskinder.org/wp-content/uploads/2015/04/fluechtlinge1.jpg
Danke für den Untergang!
Abschied vom Wohlstand ?
Aber NEIN!
Es handelt sich doch um „Fachkräfte“ !