
Weil sich zwei Mädchen weigerten den Schwimmunterricht zu besuchen, wird ihnen nun die Einbürgerung in die Schweiz verwehrt.
Für viele Einwanderer, nicht nur in Österreich, gilt einfach die Prämisse, Staatsbürgerschaft „ja“, Integration „nein“. Denn wo käme man dahin, wenn man sich an der Kultur der „Kuffār“ orientiere und deren Gesetze einhielte.
Schwimmunterricht aus religiösen Gründen verweigert
Allerdings ist ein Fall, der sich bereits voriges Jahr zutrug, aber erst jetzt bekannt wurde, ein Beispiel dafür, dass es auch anders gehen kann. Im Kanton Basel-Stadt verweigerte man zwei muslimischen Mädchen (12 und 14 Jahre) die Einbürgerung in die Schweiz, weil diese aus religiösen Gründen weder am Schwimmunterricht noch an den Klassenlagern teilnehmen wollten.
Schwimmunterricht ist Teil der Schulpflicht
Stefan Wehrle, Präsident der Einbürgerungskommission, wird vom Regionaljournal Basel so zitiert:
Jugendliche, die sich im Kanton Basel-Stadt einbürgern lassen wollen, müssen die Schulpflicht erfüllen. Das Migrationsamt erkundige sich daher bei den Schulen, ob dies der Fall ist. Schwimmunterricht und Schullager sind Teil der Schulpflicht.