Um es gleich vorwegzunehmen die sogenannte Deutsche Einheit ist vom Bundesverfassungsgericht schon 1991 als null und nichtig erklärt und verabschiedet worden.
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 1991 – BvR 1341/90 – wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:
Das Gesetz vom 23. Sept. 1990 zu dem Vertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands- Einigungsvertragsgesetz-….unvereinbar und nichtig.
Dem Volk wurde seit 1990 vorgegaukelt, daß es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik eine Vereinigung gab. Der Artikel 23 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (a.F – alte Fassung) wurde lt. Einigungsvertrag am 23. 09. 1990 aufgehoben. Somit konnte auch keine DDR dem Grundgesetz der BRD gem. Artikel 23 zum 03. Oktober 1990 beitreten. Die in der Präambel aufgeführten neuen Länder sind erst am 14. Oktober 1990 gegründet worden. Somit war auch ein Beitritt dieser Länder gemäß Art. 23 Grundgesetz (a.F.) nicht möglich.
Ein rechtswirksamer Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes hat daher bis zum heutigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.
Somit erstreckt sich kein Grundgesetz und keine Gesetze einer Bundesrepublik Deutschland auf das Gebiet der DDR/Mitteldeutschland. Daher sind Behörden einer vorgeblichen BRD nicht befugt, Vorfälle, Ereignisse oder Gegebenheiten, die außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes auf dem Gebiet Mitteldeutschlands stattfinden oder stattgefunden haben, zum Anlaß und zum Gegenstand Judikativen Handelns zu machen. Dies bedeutet eine Überschreitung der örtlichen Zuständigkeit und damit einen eklatanten Verstoß gegen den Art 20 Abs. 3 GG.
Hier ist es nachzulesen. www.bgbl.de/Xaver/text.xav?bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl191s1215b.pdf%27%5D&wc=1&skin=WC#__Bundesanzeiger_BGBl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl191s1215b.pdf%27%5D__1376388761374
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[…] Quelle: 3. Oktober Tag der Zusammenlegung der beiden Wirtschaftsgebiete Mittel- und Westdeutschland…Bundes… […]
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Hat dies auf neuesdeutschesreich rebloggt.
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Sie sollten nicht Unwahrheiten verbreiten: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, auf die Sie sich berufen, betrifft nur Kündigungsvorschriften des Mutterschutzrechts.
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es ist so oder so egal..
„DDR“ und „BRD“ sind keine deutschen Länder die entsprechend von Deutschen innerhalb des Deutschen Reiches
Stand Gründung des Deutschen Reiches im Jahre 1871 bestanden.
Nur von Deutschen, ohne jedwede Feindstaaten-Einfluss, vorgenommenen Gebietsänderungen bzw Gebietszusammenlegungen
innerhalb des Deutschen Reiches hat Gültigkeit.
Nach Internationalem Völkerrecht sind Volksentscheidungen bindend. Daraus resultierende Gebietszusammenschlüsse sind völkerrechtlich
bindend und können nicht durch Fremd-Einfluss, auch nicht von sogenannten „Siegermächten“, geändert werden.
Somit ist der Zusammenschluss von Österreich mit dem Deutschen Reich bis zum heutigen Tag völkerrechtlich bindend.
Die sogenannten Gründungen der „BRD“ und der „DDR“ sind völkerrechtswidrig und somit ungültig und ohne jedwede Rechtsbindung.
Daraus ergibt sich, dass es kein „freies Grundgesetz“ gibt, da das gültige Recht vom Stand 31.08.1939 weiter Gültigkeit hat,
bis das Volk des Deutschen Reiches aus freiem Willen eine neue Verfassung wählt…
Jedwede Abkommen über und zwischen „BRD“ und „DDR“ sind daher reine Fremdstaaten-Politik und haben für das Deutsche Volk
keine rechtliche Wirkung.
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