neue Gesetze und Regeln werden im September aktiv: Im Bundesland Bayern müssen Eltern teilweise keine Kita-Gebühren mehr zahlen, Asylbewerber erhalten ab September weniger Geldleistungen und im Online-Banking steht eine große Änderung bevor. Erfahren Sie hier auf FOCUS Online die wichtigsten Änderungen für Bürger in Deutschland im September.
1. Änderung im September: Asylleistungen werden angepasst
Zum 1. September werden die Geldleistungen für Asylbewerber gekürzt.Grund ist eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes. So werden künftig Kosten für Strom und Wohnungsinstandhaltung ausgegliedert.
Alleinstehende und Alleinerziehende, die nicht in einer Sammelunterkunft leben, bekommen dann nur noch 344 statt 354 Euro monatlich. Paare, die in einer Wohnung oder Gemeinschaftsunterkunft leben, erhalten nur noch 310 Euro(bislang 318 Euro). Bei Erwachsenen unter 25 Jahren, die noch im Haushalt der Eltern leben, sinkt der Bedarfssatz von 284 auf 275 Euro. Gleiches gilt für Erwachsene, die in einer stationären Einrichtung leben. Für minderjährige Asylbewerber ändert sich der Regelsatz wie folgt:
- Jugendliche (14 bis 17 Jahre): 275 statt 276 Euro
- Kinder (6 bis 13 Jahre): 268 statt 242 Euro (plus 26 Euro)
- Kinder (bis 5 Jahre): unverändert 214 Euro
02. Ab September: Neue EU-Richtlinie soll Online-Banking sicherer machen
Am 14. September tritt die neue Zahlungsdiensterichtlinie „PSD2“ in Kraft. Sie regelt den Zahlungsverkehr in den EU-Staaten neu und soll das Online-Banking sicherer machen. Mit der neuen Richtlinie wird auch die klassische TAN-Liste (iTAN) endgültig abgeschafft und durch die Zwei-Faktor-Authentifizierung ersetzt.
Weitere Neuerung: Mit der neuen EU-Richtlinie können künftig auch Drittanbieter auf Ihr Konto zugreifen, wenn Sie dem vorher zugestimmt haben.
Mehr dazu lesen Sie hier: Das Aus der Tan-Liste: Fünf Alternativen haben Sie jetzt beim Online-Banking
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