zu SG Koblenz , Urteil vom 05.04.2018 – 4 VJ 4/15
Wer im Anschluss an eine Impfung gegen Schweinegrippe im Jahr 2009 an Narkolepsie, auch Schlafkrankheit genannt, erkrankt ist, kann Anspruch auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz haben. Dies hat das Sozialgericht Koblenz mit Urteil vom 05.04.2018 entschieden und der Klägerin im zugrundeliegenden Fall eine Versorgungsrente zugesprochen (Az.: 4 VJ 4/15).
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/sg-koblenz-bejaht-impfschaden-durch-schweinegrippeimpfung
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
LSG Sachsen-Anhalt, Anerkennung eines Guillain-Barré-Syndroms nach der sog. Schweinegrippenimpfung als Impfschaden im Rahmen der Kann-Versorgung, MedR 2018, 108
Aus dem Nachrichtenarchiv
SG Mainz, Kinderkrankenschwester kann Erkrankung nach Schweinegrippeimpfung als Arbeitsunfall geltend machen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 23.04.2013, becklink 1026129
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