Bei YouTube&Co. gelöscht? Bitte unbedingt das hier lesen bzw. anschauen:
Wichtig ist eine Entscheidung des Landgerichts Köln: Ein Konto wurde
gelöscht – man weiß aber nicht, warum genau. Wenn Sie ein
Vertragsverhältnis mit den sozialen Medien haben – und das haben Sie
ja, wenn Sie ein Konto dort haben -, dann haben Sie Anspruch darauf,
dass Sanktionen gegen Sie begründet werden. Wenn die also was löschen
und nur sagen ‚Du hast gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen‘ –
das wurde jetzt verboten, mehrfach, mit dem Ergebnis, dass die
sozialen Netzwerke genau angeben müssen: Warum löschen sie?“
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gelöscht – man weiß aber nicht, warum genau. Wenn Sie ein
Vertragsverhältnis mit den sozialen Medien haben – und das haben Sie
ja, wenn Sie ein Konto dort haben -, dann haben Sie Anspruch darauf,
dass Sanktionen gegen Sie begründet werden. Wenn die also was löschen
und nur sagen ‚Du hast gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen‘ –
das wurde jetzt verboten, mehrfach, mit dem Ergebnis, dass die
sozialen Netzwerke genau angeben müssen: Warum löschen sie?“
[…] Meinungsdiktatur im Netz! – Anwalt Joachim Steinhöfel berichtet von Verfahren | deutschelobbyinfo […]
[…] https://deutschelobbyinfo.com/2020/07/03/meinungsdiktatur-im-netz-anwalt-joachim-steinhoefel-bericht… […]