Der Antrag für ein Volksbegehren zur Auflösung des Bayerischen Landtags und der Landesregierung von Markus Söder in Bayern erreichte die benötigte Stimmenzahl und wurde vom Innenministerium zugelassen. Volksbegehren-Listen in den Rathäusern. Laut bayerischem Wahlgesetz (Art. 63) benötigte der Antrag mindestens 25.000 Unterschriften von zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nachweislich stimmberechtigten Bürgern…