wer hat das gewusst? Strafgesetzbuch § 129 Bildung krimineller Vereinigungen….
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu…
FÜR DAS DEUTSCHE REICH seit 1871
§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu…
Europäische Freie Allianz: Regionalparteien unter sich Nein, zu den Rechten wollen sie nicht gezählt werden, obwohl bei ihnen Heimat,…